Hinweisschilder

Versiegelte Boden- oder Wandwerbetafeln

Seit dem 13. Juli 2015 sind in Städten mit weniger als 10.000 Einwohnern Werbetafeln auf Zäunen und Blindmauern bis zu einer Größe von 4 m² zulässig unter Ausschluss aller anderen Orte.
Für Städte mit mehr als 10.000 Einwohnern, die zu einer städtischen Einheit mit mehr als 100.000 Einwohnern gehören, sind auf dem Boden und an den Wänden versiegelte Werbetafeln mit einer Fläche von mehr als 4 m² (4×3) zulässig, sofern sie den gesetzlichen Vorschriften oder einer allfälligen lokalen Werbeverordnung entsprechen.

Das Team von Kairos besteht aus Mitarbeitern vor Ort, die für Sie oder Ihre Werbetreibenden maßgeschneiderte Standorte finden und entsprechende Schilder oder Sonderwerbeformate installieren. Hier erfahren Sie mehr.